Stand: 20 April 2009 Weiterempfehlen DruckenDrucken
 

Statuten
Ludwig-Bölkow-Journalistenpreis

Ausgeschrieben von der EADS
in Zusammenarbeit mit der Deutschen Journalistenschule e.V. München

Präambel

Die EADS verleiht in Zusammenarbeit mit der Deutschen Journalistenschule e.V. München - jährlich (erstmals im Jahre 2004) einen Journalistenpreis. Ziel dieses Wettberwebs ist es, herausragende journalistische Arbeiten auszuzeichnen und damit sowohl fundierte Berichterstattung über Luft- und Raumfahrt zu honorieren als auch den Leser/Hörer/Zuschauer zu animieren, sich mit diesen Themen auseinander zu setzen.

Der Preis trägt den Namen Ludwig-Bölkow-Journalistenpreis im Angedenken an den am 25. Juli 2003 im Alter von 91 Jahren vestorbenen deutschen Luft- und Raumfahrtpionier Ludwig Bölkow

Der Preis wendet sich nicht an Fachmedien des Bereichs Luft- und Raumfahrt.

§1 Zielsetzung

Ausgezeichnet werden Beiträge, die Themenbereiche oder Teilaspekte aus der Luft- und Raumfahrt, beispielsweise über deren technische Seite, kompetent aufarbeiten, kritisch hinterfragen, eingehend analysieren und dem Laien allgemein verständlich vermitteln. Professionell in Sprache, Stil und Form müssen sie komplexe Zusammenhänge anschaulich und transparent machen.

§2 Kategorien, Preisgelder

(1) Der Ludwig-Bölkow-Journalistenpreis wird einmal jährlich in den Kategorien Print, Hörfunk und Fernsehen verliehen.

(2) In jeder Kategorie wird jeweils ein Beitrag prämiert. Der 1. Preis ist jeweils mit 5000 Euro dotiert. Möglich ist auch die Vergabe zweier erster Preise in einer Kategorie mit einer entsprechenden Aufteilung des Preisgeldes.

(3) Darüber hinaus kann die Jury Sonderpreise verleihen, die mit einem Preisgeld in Höhe von jeweils 2000 Euro dotiert sind. Kriterien für Sonderpreise sind nicht festgelegt und werden von der Jury jedes Jahr nach Prüfung aller eingesandten Beiträge bestimmt. Über die Vergabe von Sonderpreisen entscheidet die Jury eigenständig.

(4) Weiter hebt die Jury pro Kategorie drei weitere Beiträge besonders hervor. Diese erhalten kein Preisgeld.

§ 3 Allgemeine Anforderungen an die Beiträge

Die Beiträge sollten das Thema Luft- und Raumfahrt im engeren Sinne betreffen. Alle eingereichten Beiträge müssen den rechtlichen Bestimmungen genügen. Insbesondere ist von den Teilnehmern am Wettbewerb sicherzustellen, dass die Rechte Dritter durch ihren Beitrag nicht verletzt werden. Der Beitrag darf nicht Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen sein.

§ 4 Einreichung, Vorschlagsrecht

Beiträge können eingereicht werden von Jedermann, aufgerufen sind insbesondere die Autoren selbst, aber auch Ressortleiter, Chefredakteure und Verlage. Beiträge können auch von einem Autorenteam eingereicht werden. Das Vorschlagsrecht haben auch die Deutsche Journalistenschule e.V. München, die EADS sowie die Mitglieder der Jury.

§ 5 Höchstzahlen

Von jedem Autor kann nur ein Beitrag am Wettbewerb teilnehmen. Liegen von einem Autor mehrere Beiträge vor, so entscheidet dieser, welcher Beitrag am Wettbewerb teilnimmt.

§ 6 Art der Beiträge, Stilform

(1) Zugelassen sind ausschließlich Reportagen und Features, die eigene Recherche beinhalten. Interviews und Nachrichtenbeiträge sind ausgeschlossen

(2) Es können nur einzelne Beiträge oder ein Teil einer Serie eingereicht werden.

§ 7 Teilnahmeberechtigung, Veröffentlichungszeitraum, Erscheinungsort,
Anmelde-/Teilnahmeschluss

(1) Teilnehmen können alle fest angestellten und freien Journalisten von deutschsprachigen, in Deutschland erscheinenden Printmedien, Radio- und Fernsehsendern, ungeachtet des Verbreitungsgebietes.

(2) Ausgenommen sind Beiträge der Fachpresse aus dem Bereich Luft- und Raumfahrt.

(3) Es können nur Beiträge eingereicht werden, die in der Zeit vom 14. Mai des Vorjahres bis 14. Mai des Vergabejahres tatsächlich erstmalig veröffentlicht oder gesendet wurden.

(4) Einsendeschluss ist der 14. Mai des Vergabejahres.

§ 8 Teilnahmeunterlagen

Die Teilnahmeunterlagen müssen enthalten:

  • den eingereichten Beitrag in einfacher Ausfertigung,
  • Name und Anschrift des Verfassers und des Publikationsorgans,
  • Datum der Erstveröffentlichung.

§ 9 Anerkennung der Statuten

Mit der Anmeldung zur Teilnahme am Ludwig-Bölkow-Journalistenpreis wird die Anerkennung dieser Statuten bestätigt. Wird der Beitrag nicht vom Autor selbst eingereicht, wird die Anerkennung des Autors eingeholt.

§ 10 Rechte der Veranstalter

Die Autoren räumen dem Veranstalter das zeitlich unbeschränkte Recht zur Veröffentlichung und Verbreitung eines prämierten Beitrages ein.

§ 11 Zusammensetzung der Jury

Der ständigen Jury gehören folgende Personen an:

  • Ulrich Brenner, Schulleiter der Deutschen Journalistenschule
  • Klaus Peters, ehemaliger Pressesprecher von MBB
  • Peter Pletschacher, Präsident des Luftfahrt-Presse-Clubs, Leiter des Aviatic-Verlags
  • Mercedes Riederer, Chefredakteurin des Bayerischen Rundfunks
  • Peter Sartorius, lange Zeit Leitender Redakteur der Süddeutschen Zeitung
  • Prof. Dr. Horst Schmidt-Bischoffshausen, Forschungsabteilung der EADS
  • Christoph Steinkamp, Redakteur der Sendereihe Galileo auf Pro 7
  • Volker K. Thomalla, Chefredakteur der Flug-Revue

§ 12 Aufgaben der Jury, Vorauswahl

(1) Die Jury hat die Aufgabe, aus den eingereichten bzw. teilnehmenden Beiträgen die Preisträger auszuwählen.

(2) Bei einer zu großen Zahl von angemeldeten Beiträgen trifft eine von der Deutschen Journalistenschule e.V. benannte Vorjury eine Vorauswahl.

(3) Die Tätigkeit in der Jury ist ehrenamtlich. Aufwendungen werden erstattet. Verdienstausfall wird in keinem Fall ersetzt.

§ 13 Entscheidungen der Jury

(1) Die Entscheidung der Jury wird in nicht-öffentlicher Sitzung, unter Leitung der Deutschen Journalistenschule e.V. einstimmig getroffen.

(2) Die Prämierung der Arbeiten im Rahmen der Preisverleihung erfolgt im Namen der gesamten Jury.

(3) Eine Dokumentation der Einzelbeurteilungen über die ausgezeichneten Beiträge hinaus findet nicht statt.

§ 14 Durchführung

Die technische und organisatorische Abwicklung des Ludwig Bölkow Journalistenpreises wird von der Pressestelle der EADS durchgeführt.

§ 15 Ausschluss

Mitglieder der Jury sowie Mitarbeiter der EADS sind von der Teilnahme an diesem Wettbewerb ausgeschlossen.

§ 16 Aberkennung

Eine Aberkennung des Preises, eine Rückforderung des Preisgeldes und die Geltendmachung von Schadensersatz im Falle, dass vom Einreichenden oder Autor bei der Erstellung und/oder Veröffentlichung eines ausgezeichneten Beitrags gegen rechtliche Bestimmungen oder die Statuten des Medienpreises verstoßen wurde, bleibt ausdrücklich vorbehalten. Die Entscheidung hierüber trifft die Jury.

§ 17 Rechtsweg

Der Rechtsweg gegen Entscheidungen, Beurteilungen und Bewertungen der Jury ist ausgeschlossen.

§ 18 Salvatorische Klausel

Sollten Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Statuten nicht berührt. Das Gleiche gilt soweit sich herausstellen sollte, dass diese Vereinbarung eine Lücke enthält. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was nach Sinn und Zweck dieses Medienpreises gewollt war.